Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
JR Laser Studio für die folgenden Dienstleistungen:

§ 1 Vertragsverhältnis

Sobald Sie in unserem Studio einen Termin online, telefonisch oder vor Ort buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen uns als Studio und Ihnen als Kunde zu Stande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen- Privat- oder Selbstzahlerleistung handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z. B. Schriftform) für das Zustandekommen des Vertrages ist nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus reservieren wir Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.

§ 2 Absagen Regelung Kosmetikstudio

Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Kunden. Die vereinbarte Behandlungszeit wird ausschließlich diesem Kunden vorbehalten, wodurch lange Wartezeiten vermieden werden. Wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist dieser bitte mindestens 24 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben, damit wir die für diese Behandlung vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Nicht 24 Stunden vorher abgesagte Termine werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich dabei nach der für die Behandlung vereinbarten Vergütung. Die durch den Behandlungsausfall ersparten Aufwendungen werden in Abzug gebracht wodurch sich eine Gebühr in Höhe von 50 % des gebuchten Behandlungspreises ergibt.

(§615 S.1 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.)

Vertragspartner
Der Vertrag kommt zustande mit Ihnen als Kunden und:

JR Laser Frankfurt :
Rheinlandstrasse 27
60528 Frankfurt a.Main
Tel.: 069 20 79 49 99
Mobil: 0163 37 89 50 0
Mobil: 0152 04 86 50 61
info@jrlaserfrankfurt.de